Leihmutterschaft in Deutschland - Gesetzgebung
In Deutschland wird die Leihmutterschaft durch das Embryonenschutzgesetz (EschG) geregelt, das 1991 verabschiedet wurde. Dieses Gesetz schränkt den Einsatz von Reproduktionstechnologien zu Zwecken, die zu einer Leihmutterschaft führen könnten, ein, indem es die Einpflanzung eines Embryos in eine Frau, die nicht die Absicht hat, das Kind nach der Geburt bei sich zu behalten (Leihmutter), als illegal einstuft.
Nach § 1 Absatz 1 Nr. 7 des Gesetzes ist die Durchführung von Leihmutterschaften eine Straftat, die mit drei bis fünf Jahren Haft für den Arzt, der sie durchführt, bestraft wird. Diese Strenge ist vor allem darauf zurückzuführen, dass das deutsche Recht die Leihmutterschaft als einen Verstoß gegen ethische und moralische Grundsätze betrachtet.