Die Leihmutterschaft in der Ukraine wird durch die folgenden gesetzlichen Bestimmungen geregelt. Der Familienkodex der Ukraine, der am 01.01.2004 in Kraft trat, legalisierte die Leihmutterschaft. Artikel 123 dieses Dokuments bestimmt, dass die Eltern eines von einer Leihmutter geborenen Kindes Ehepartner sind, da ihr biologisches Material zur Befruchtung verwendet wurde. Folglich dürfen nur rechtlich registrierte Ehepartner an einer Leihmutterschaft teilnehmen. Einzelpersonen (männlich oder weiblich) oder Paare in einer eheähnlichen Gemeinschaft sind davon ausgeschlossen.