GESETZGEBUNG ZUR LEIHMUTTERSCHAFT IN VERSCHIEDENEN LÄNDERN DER WELT

Leihmutterschaft in Deutschland - Gesetzgebung

In Deutschland wird die Leihmutterschaft durch das Embryonenschutzgesetz (EschG) geregelt, das 1991 verabschiedet wurde. Dieses Gesetz schränkt den Einsatz von Reproduktionstechnologien zu Zwecken, die zu einer Leihmutterschaft führen könnten, ein, indem es die Einpflanzung eines Embryos in eine Frau, die nicht die Absicht hat, das Kind nach der Geburt bei sich zu behalten (Leihmutter), als illegal einstuft.

Nach § 1 Absatz 1 Nr. 7 des Gesetzes ist die Durchführung von Leihmutterschaften eine Straftat, die mit drei bis fünf Jahren Haft für den Arzt, der sie durchführt, bestraft wird. Diese Strenge ist vor allem darauf zurückzuführen, dass das deutsche Recht die Leihmutterschaft als einen Verstoß gegen ethische und moralische Grundsätze betrachtet.

Leihmutterschaft in der TRNC (Nordzypern)

Leihmutterschaft in Zypern. Die Gesetzgebung der Türkischen Republik Nordzypern im Bereich der Leihmutterschaft
Die Leihmutterschaft in der Türkischen Republik Nordzypern ist im Vergleich zu vielen anderen Ländern im rechtlichen Bereich flexibler und liberaler.

Das Gesetz, das die Leihmutterschaft in der Türkischen Republik Nordzypern erlaubt, ist das Gesetz Nr. 57/2014 "Über die Regelung der Transplantation von menschlichen Zellen, Geweben und Organen", das im Amtsblatt der TRNC vom 27. September 2014 veröffentlicht wurde. Das Gesetz enthält allgemeine Bestimmungen über die Spende, Bereitstellung, Testung, Verarbeitung, den Schutz, die Lagerung, Verteilung, den Transport und gegebenenfalls die Zerstörung von Keimzellen, Organen und Geweben.

Leihmutterschaft in Griechenland

Zusammenfassung der Rechtsvorschriften zur Leihmutterschaft

In Griechenland ist die Leihmutterschaft gesetzlich vorgesehen und zugelassen und wird durch die folgenden Vorschriften geregelt:

- Art. 8 des griechischen Gesetzes 3089/2002 "Medizinische Hilfe bei der künstlichen Befruchtung" ("Medical assistance in human reproduction"; im Folgenden Gesetz 3089/2002), das am 19.12.2002 vom griechischen Parlament verabschiedet wurde und die Leihmutterschaft in Griechenland legalisiert;

Georgische gesetzgebung zur leihmutterschaft

Das Verfahren der Leihmutterschaft ist in Georgien seit mehr als 25 Jahren (seit 1997) zugelassen. Die gesetzliche Regelung der Leihmutterschaft und der IVF in Georgien basiert auf mehreren normativen Gesetzen, darunter das Gesetz "Über die Gesundheitsfürsorge" (Artikel 141, 143, 144), das Gesetz "Über Zivilgesetze" (Artikel 30), das Gesetz "Über den Rechtsstatus von Ausländern und Staatenlosen" (Artikel 49 1), Erlass des Justizministers "Über die Registrierung von Zivilakten" (Artikel 16 und 19), Gesetz "Über die Rechte von Patienten" (Artikel 22), gemeinsamer Erlass des Justiz- und des Innenministers über die Ausreise aus Georgien von Kindern, die durch künstliche Befruchtung (Leihmutterschaft) geboren wurden, verabschiedet am 4. April 2016.

Französische Gesetzgebung zur Leihmutterschaft

Leihmutterschaft (GPA) ist der Akt, bei dem eine Frau ("Leihmutter") ein Kind im Auftrag eines "Paares potenzieller Eltern" austrägt, dem das Kind nach der Geburt übergeben wird. Es handelt sich um eine Form der medizinischen Reproduktion, die das Einpflanzen eines Embryos, der durch In-vitro-Fertilisation (IVF) oder Insemination erhalten wurde, in die Gebärmutter der Leihmutter beinhaltet. Je nach verwendeter Methode sind entweder Mitglieder des Paares die genetischen Eltern des Kindes, die beabsichtigten Eltern haben nur eine teilweise genetische Verbindung zum Kind, oder keine genetische Verbindung zum Kind.

Leihmutterschaft in Spanien

Zusammenfassung der Gesetzgebung im Bereich der Leihmutterschaft

Die rechtliche Regelung der Leihmutterschaft in Spanien wird aus zwei Perspektiven betrachtet. Einerseits weisen eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen ausdrücklich auf die Illegalität dieses Verfahrens in Spanien hin. Andererseits gibt es eine Integration spanischer Vorschriften und Gerichtsentscheidungen in Richtung der Anerkennung von Kindern, die durch Leihmutterschaft in Spanien geboren wurden, jedoch durch ein gesetzlich definiertes Verfahren.

Italien: Gesetzgebung zur Leihmutterschaft

Die italienische Gesetzgebung im Bereich der assistierten Reproduktionstechnologien ist ziemlich konservativ. Das italienische Gesetz vom 19 Februar 2004, Nr. 40 "Über die Normen assistierter Reproduktionstechnologien", verbietet nicht nur vollständig die Leihmutterschaft, sondern schränkt auch andere Reproduktionstechnologien stark ein (Art. 12, 6. Absatz, Gesetz Nr. 40/2004, das die Regeln für medizinische Inseminationstechniken enthält).

Dieses Gesetz verbietet Drittparteien-Reproduktionsprogramme, d.h. Leihmutterschaft und Spende sowie die Kryokonservierung von Embryonen. Jede Werbung für Leihmutterschaft ist ebenfalls verboten.

Leihmutterschafts in Australien

Gesetzgebung zur Leihmutterschaft in Australien: neue Trends und Herausforderungen

Bei der Leihmutterschaft erklärt sich eine Frau bereit, ein Kind für andere Menschen auszutragen und zur Welt zu bringen, die dann die rechtlichen Eltern werden. Die Leihmutterschaft kann eine Alternative für diejenigen sein, die aus verschiedenen Gründen wie Unfruchtbarkeit, Einsamkeit, Homosexualität oder Gesundheit keine biologischen Kinder bekommen können.

Ukrainische Gesetzgebung zur Leihmutterschaft und Reproduktionstechnologien.

Die Leihmutterschaft in der Ukraine wird durch die folgenden gesetzlichen Bestimmungen geregelt. Der Familienkodex der Ukraine, der am 01.01.2004 in Kraft trat, legalisierte die Leihmutterschaft. Artikel 123 dieses Dokuments bestimmt, dass die Eltern eines von einer Leihmutter geborenen Kindes Ehepartner sind, da ihr biologisches Material zur Befruchtung verwendet wurde. Folglich dürfen nur rechtlich registrierte Ehepartner an einer Leihmutterschaft teilnehmen. Einzelpersonen (männlich oder weiblich) oder Paare in einer eheähnlichen Gemeinschaft sind davon ausgeschlossen.

Gesetzgebung der Russischen Föderation im Bereich der Leihmutterschaft

Gesetzgebung der Russischen Föderation im Bereich der Leihmutterschaft

Gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation ist Leihmutterschaft das Austragen und die Geburt eines Kindes aufgrund eines Vertrags zwischen einer Leihmutter (einer Frau, die nach der Übertragung eines Spenderembryos einen Fötus austrägt) und den potenziellen Eltern, deren Geschlechtszellen zur Befruchtung verwendet wurden, oder einer alleinstehenden Frau, für die das Austragen und die Geburt eines Kindes aus medizinischen Gründen unmöglich ist.