GESETZGEBUNG ZUR LEIHMUTTERSCHAFT IN VERSCHIEDENEN LÄNDERN DER WELT

Leihmutterschaft in Zypern. Die Gesetzgebung der Türkischen Republik Nordzypern im Bereich der Leihmutterschaft
Die Leihmutterschaft in der Türkischen Republik Nordzypern ist im Vergleich zu vielen anderen Ländern im rechtlichen Bereich flexibler und liberaler.

Das Gesetz, das die Leihmutterschaft in der Türkischen Republik Nordzypern erlaubt, ist das Gesetz Nr. 57/2014 "Über die Regelung der Transplantation von menschlichen Zellen, Geweben und Organen", das im Amtsblatt der TRNC vom 27. September 2014 veröffentlicht wurde. Das Gesetz enthält allgemeine Bestimmungen über die Spende, Bereitstellung, Testung, Verarbeitung, den Schutz, die Lagerung, Verteilung, den Transport und gegebenenfalls die Zerstörung von Keimzellen, Organen und Geweben.

Im Einklang mit diesem Gesetz trat die "Verordnung über Zentren für assistierte Reproduktionstherapie und Methoden der assistierten Reproduktionstherapie", die im Amtsblatt der Türkischen Republik Nordzypern Nr. 80 vom 21.06.2016 veröffentlicht wurde, in Kraft und legalisiert die Leihmutterschaft in der Türkischen Republik Nordzypern.

Somit wurden die Rechtsvorschriften, die die Leihmutterschaft in der Türkischen Republik Nordzypern zulassen, im Jahr 2016 vollständig formuliert und unter den entsprechenden Bedingungen zugelassen.

Gemäß den oben genannten Dokumenten regelt die Gesetzgebung der TRNC das Verfahren des Embryotransfers durch Leihmutterschaft in Fällen, in denen die Frau, die Mutter werden möchte, eine medizinische Indikation dafür hat. Dies erleichtert der Klinik die Übertragung der Embryonen von den künftigen Eltern auf die Leihmutter und minimiert die rechtlichen Probleme.

Der medizinische Teil des Leihmutterschaftsprogramms ist für gleichgeschlechtliche Paare, heterosexuelle Paare und Einzelpersonen zulässig. Für ausländische Staatsangehörige gibt es in dieser Hinsicht keine Einschränkungen.

Bevor das Verfahren beginnt, wird ein Vertrag mit der "Leihmutter" unterzeichnet. Dieser Vertrag verhindert, dass die Leihmutter Rechte an dem Kind geltend machen kann, das sie in Zukunft zur Welt bringen wird.

Eine Studie über die praktische Legalisierung der elterlichen Rechte und den Status des Kindes hat ergeben, dass die rechtlichen Eltern eines durch eine Leihmutter geborenen Kindes der mutmaßliche Vater und die Leihmutter sind. Der Name der genetischen Mutter (Ehefrau) kann auf Beschluss des Gerichts oder der Meldebehörden in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden.

Die meisten Staatsangehörigen der meisten Länder benötigen für die Einreise nach Nordzypern kein Visum, was für Personen, die die Dienste der In-vitro-Fertilisation und der Leihmutterschaft in Anspruch nehmen möchten, einen erheblichen Vorteil darstellt. Bürger der Europäischen Union, die aus dem Gebiet Südzyperns in das Gebiet der Türkischen Republik Nordzypern einreisen, müssen lediglich einen gültigen Reisepass oder in einigen Fällen den Personalausweis des EU-Landes vorlegen und können sich dann ohne zusätzliches Visum bis zu 30 Tage im Gebiet der Türkischen Republik Nordzypern aufhalten, wobei eine Verlängerung auf bis zu 90 Tage möglich ist, oder eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Dies ermöglicht es den Bürgern fast aller Länder, eine breite Palette von Leihmutterschaftsprogrammen in Anspruch zu nehmen, ohne dass zusätzliche Visumformalitäten erforderlich sind.

Gemäß einer vom Gesundheitsministerium der TRNC im Juli 2016 veröffentlichten Verordnung können TRNC-Kliniken bei der Durchführung von Leihmutterschaften auch die Präimplantationsdiagnostik (PID) anwenden, wenn ein Risiko für geschlechtsgebundene Krankheiten besteht, um diese rechtzeitig zu erkennen. Dies bestätigt, dass die Kliniken der TRNC qualitativ hochwertige In-vitro-Fertilisationsverfahren und moderne medizinische Geräte anbieten.

Gemäß der "Verordnung über Zentren für assistierte Reproduktionstherapie und Methoden der assistierten Reproduktionstherapie" zielen die Rechtsvorschriften über reproduktive Tätigkeiten auf die Qualität der assistierten Reproduktionstherapie ab. Zweck der genannten Verordnung ist daher die Zulassung von Zentren für assistierte Reproduktionstherapie, die menschliche Zellen oder Embryonen zu therapeutischen Zwecken spenden, liefern, lagern, transportieren und gegebenenfalls zerstören. Sie legt die Verfahren und Grundsätze für den Betrieb sowie die Grundsätze der assistierten Reproduktionstherapien fest, denen sie entsprechen müssen.

Dies bestätigt, dass die TRNC-Gesetzgebung hohe medizinische Standards für die Zentren, Kliniken und das medizinische Personal festlegt, die auf dem Gebiet Nordzyperns assistierte Reproduktionstätigkeiten, einschließlich Leihmutterschaft, durchführen.

Wir möchten auch betonen, dass die Frage der assistierten Reproduktion in Nordzypern auf eine fast 30-jährige Geschichte zurückblicken kann, die die Möglichkeit bot, die praktische und rechtliche Grundlage für ihre Umsetzung zu verbessern. Die erste gesetzliche Regelung der assistierten Reproduktionstechniken in der TRNC-Gesetzgebung ist das Gesetz über Privatkrankenhäuser, Privatkliniken, Privatapotheken und Privatpraxis (Audit) (Gesetz Nr. 34/1998). Dieses Gesetz wurde später abgeschafft, aber es leitete die Rechtslehre über die Anwendung von Fortpflanzungstechniken ein.

Aus der Analyse der gesetzlichen Bestimmungen lässt sich also schließen, dass die Leihmutterschaft in der Türkischen Republik Nordzypern erlaubt ist. Wir betonen, dass es keine Gesetze und Vorschriften gibt, die dem Abschluss einer Leihmutterschaftsvereinbarung oder der Ausreise der biologischen Eltern mit Kindern außerhalb der TRNC widersprechen würden. In dieser Hinsicht ist die Türkische Republik Nordzypern ein idealer Ort, um den Traum von einem Kind mit Hilfe von assistierten Reproduktionstechnologien, Leihmüttern und der Hilfe unserer Organisation zu verwirklichen. Heute ist Nordzypern ein attraktives Zentrum für den Medizintourismus, die Behörden des Landes unterstützen diese Richtung, und jedes Jahr kommen mehr und mehr Ausländer hierher, um eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung unter Einsatz moderner Technologien und Genesung zu erhalten.

Aus der Analyse der Rechtsnormen können wir also schließen, dass die Leihmutterschaft in der Türkischen Republik Nordzypern erlaubt ist. Wir betonen, dass es keine Gesetze und Vorschriften gibt, die dem Abschluss einer Leihmutterschaftsvereinbarung oder der Ausreise biologischer Eltern mit Kindern außerhalb der TRNC widersprechen würden. In dieser Hinsicht ist die Türkische Republik Nordzypern ein idealer Ort, um den Traum von einem Kind mit Hilfe von assistierten Reproduktionstechnologien, Leihmüttern und der Hilfe unserer Organisation zu verwirklichen. Heute ist Nordzypern ein attraktives Zentrum für den Medizintourismus, die Behörden des Landes unterstützen diese Richtung und mehr und mehr.